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| | | | | Die Gesellschaft für Jugendhilfe ist nach § 75 SGB VIII anerkannter Träger der Jugendhilfe. Sie ist vom Finanzamt wegen Förderung der Jugendhilfe als gemeinnützig anerkannt.
Sie bietet in mehreren Einrichtungen und Diensten auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (§§ 27, 33, 34, 35, 35a und 41 SGB VIII) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an. Seit 1. Januar 2012 hat die Gesellschaft für Jugendhilfe die Trägerschaft der Kinder- und Jugendwohngruppe Balve übernommen.
Diese Homepage dient der ersten Information von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern, Eltern, Vormündern sowie Kindern und Jugendlichen. |
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